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    Regelwerk für Besucher des Pieninen Nationalparks

    Die Hauptaufgabe des Nationalparkes ist die Erhaltung und Wiederherstellung typischen Landschaft der Pieninen. Dazu gehört auch, die Region des Parkes für die Wissenschaft und Besucher zugänglich zu machen. Wenn Sie den Park betreten bitte wir darum, folgende Regeln und Hinweise zu beachten.

    1. Bitte halten sie sich nur zwischen dem Sonnenauf und -untergang im Bereich des Parkes auf. Dies auch nur im Bereich der ausgewiesenen Wanderwege. Wählen Sie für Pausen dementsprechende Orte aus. Des weiteren ist das Überschreiten der Sicherheitsbarrieren strengstens verboten.
    2. Für die Benutzung einiger Dienstleistungen (wie die Begehung einer Aussichtsplattform und der dortigen Barrieren) wird einmalig eine geringe Gebühr in Form einer Eintrittskarte fällig.
    3. Gruppen und Schulklassen dürfen den Park nur in Begleitung eines geschulten Bergführers begehen.
    4. Eine Fahrt auf dem Dunajec-Fluss darf in den Pieninen nur ohne Motor geschehen. Ein Landgang im Durchbruchstal ist nicht gestattet.
    5. Für die kommerzielle Nutzung des Dunajec-Flusses (Überfahrten und Ähnliches) ist die Zustimmung des Nationalparkes nötig.
    6. Im gesamten Dunajec-Durchbruchstal sowie im Stausee Harczygrunt herrscht Schwimmverbot (dies betrifft auch Boote u.ä.).
    7. Die Verwendung von Kraftfahrzeugen und Pferdezügen ist nur auf der Kreisstraße zwischen Krośnica und Sromowce Wyżne möglich.
    8. Das Radfahren ist nur auf der Straße “Pieninska” in Szczawnica erlaubt (ein Abschnitt des roten Wanderwegs) sowie auf der Straße nach Kras in Krościenku n/D. (ein Abschnitt des grünen Wanderwegs). Bitte beachten Sie, dass Fußgänger Vorrang haben. Außerdem ist das Radfahren auch auf der Straße zwischen Krośnica und Sromowce Wyżne gestattet.
    9. Das Ski-Fahren ist nur auf den dafür ausgewiesenen Wegen erlaubt. Bitte beachten Sie auch hier, dass Fußgänger Vorrang haben.
    10. Die Organisatoren von Veranstaltungen und Führungen benötigen eine Erlaubnis des Nationalparkes. Die Natur im Bereich des Nationalparkes darf auf keine Weise gefährdet werden. Für die Sicherheit der Teilnehmer von Veranstaltungen und die Einhaltung von Regeln hat der Organisator Sorge zu tragen.
    11. Der Aufenthalt im Nationalpark während schlechter Wetterbedingungen birgt Gefahren (wie umfallende Bäume). Bitte beachten Sie, dass bei Unfällen aufgrund von schlechter Witterung, der Park in diesem Fall keine Haftung übernimmt.
    12. Bitte beachten Sie, dass Filmen und Fotografieren zu kommerziellen Zwecken nur nach Absprache und Genehmigung der Direktion des Parkes möglich ist. Überdies ist ein Entgelt zu entrichten.
    13. Im Bereich des Nationalparkes ist folgendes untersagt.
    a) Das Auslegen von Fallen, das Fangen oder Töten wild lebender Tiere (wozu auch das Fischen gehört) und das Sammeln von Geweihen.
    b) Mutwilliges Zerstören oder Beschädigen der Natur. Dazu gehört auch das Pflücken oder Sammeln von Pflanzen und Pilzen.
    c) Das Sammeln von Gestein und Fossilien
    d) Die Benutzung von offenem Feuer sowie Lagerfeuer.
    e) Das Mitführen von Hunden. Ausgeschlossen davon sind Blindenhunde.
    f) Das Klettern sowie die Begehung von Höhlen.
    g) Die Benutzung jeglicher Art von Flugobjekten wie Motorflugzeuge als auch das Paragleiten.
    h) Das Stören der Stille.
    I) Zelten.
    14. Aufgrund der wild lebenden Tiere sind auf den Wanderwegen keine Mülleimer vorzufinden. Bitte entsorgen Sie jedweden Müll erst im Tal in den dafür vorgesehenen Behältern.
    15. Angehörigen des Nationalparkes ist es erlaubt Mahnungen auszusprechen und Geldstrafen zu verhängen.
    16. Besucher des Nationalparkes werden dazu angehalten die Natur unberührt zu lassen.